§57a-Prüfstelle (Pickerl)
Rechtssicher & Sicher:
Die §57a-Begutachtung bei EK Motors
Die regelmäßige Überprüfung Ihres Fahrzeugs ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern die Basis für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr. Als ermächtigte Prüfstelle führen wir die Begutachtung nach §57a KFG für PKW, Transporter und Nutzfahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sowie für Anhänger und Krafträder durch.